Falls die Videodatei beim Klicken nicht automatisch gespeichert wird, können Sie mit der rechten Maustaste klicken und"Ziel speichern unter ..." auswählen.Durch Anklicken des Punktes „Einverstanden“ erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an. Damit wird dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, unentgeltlich und nicht-exklusiv die Nutzung des tagesschau.de Video Players zum Embedding im eigenen Angebot.
Der Nutzer garantiert, dass das überlassene Angebot werbefrei abgespielt bzw. dargestellt wird. Sofern der Nutzer Werbung im Umfeld des Videoplayers im eigenen Online-Auftritt präsentiert, ist diese so zu gestalten, dass zwischen dem NDR Video Player und den Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann.
Der Nutzer wird die eventuell notwendigen Rechte von den Verwertungsgesellschaften direkt lizenzieren und stellt den NDR von einer eventuellen Inanspruchnahme durch die Verwertungsgesellschaften bezüglich der Zugänglichmachung im Rahmen des Online-Auftritts frei oder wird dem NDR eventuell entstehende Kosten erstatten
Das Recht zur Widerrufung dieser Nutzungserlaubnis liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen die Vorgaben dieser AGB verstößt. Unabhängig davon endet die Nutzungsbefugnis für ein Video, wenn es der NDR aus rechtlichen Gründen nicht weiter zur Verbreitung bringen kann. In diesen Fällen wird der NDR das Angebot ohne Vorankündigung offline stellen. Dem Nutzer ist die Nutzung des entsprechenden Angebotes ab diesem Zeitpunkt untersagt.
Der Kern des Urteils lautet: Jeder hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt die Freiheit mit ein, sich selbst das Leben zu nehmen und sich dabei von anderen helfen zu lassen. Dieses Recht ist nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt. Es besteht in jeder Phase des Lebens.
Es ist auch indirekt ein Urteil gegen die Beanspruchung der Gesellschaft auf Organe. Artikel 1 des GG ist in erster Linie ein individuelles Recht.
Danke Bundesverfassungsgericht! Es kann nicht sein, dass die Kirchenlobby mit ihren beschissenen Götterglauben weiter mein Recht auf mein Dahinscheiden bestimmt. Daaaaaaaanke!!!
Insgesamt begrüßenswert, aber es ist klar, dass es potentiell auch ein zweischneidiges Schwert ist. Kann es ausgeschlossen werden, dass es hin und wieder auch zur Lösung des 'demographischen Problems' zum Einsatz kommt?
Mir gefallen hier VIELE Entwicklungen nicht mehr.
Die Entscheidung des BVerfG ist vollkommen richtig. So wie der Menschen entscheiden kann wie er lebt, so sollte der Mensch auch entscheiden können, wann damit zu Ende ist. Sterbehilfe sterben
Ich habe das Gutachten noch, nach welchem sich der Schuster nach Paragraph 266 Strafgesetzbuch wegen Untreue im Jahr 2018 strafbar gemacht hatte
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: sternde - 🏆 31. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: BILD - 🏆 82. / 53 Weiterlesen »
Herkunft: tagesschau - 🏆 2. / 95 Weiterlesen »
Herkunft: WELT - 🏆 29. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: SZ - 🏆 119. / 51 Weiterlesen »