Urteil des Arbeitsgerichts: Crowdworker sind keine Angestellten

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Urteil des Arbeitsgerichts: Crowdworker sind keine Angestellten Crowdworker Urteil München

Wer über Apps und Internetplattformen vermittelte kleine Jobs übernimmt - also als sogenannter Crowdworker Geld verdient -, ist bei den Internetfirmen nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht in München entschieden."Ein Arbeitsvertrag liegt nach der gesetzlichen Definition nur dann vor, wenn der Vertrag die Verpflichtung zur Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit vorsieht", teilte das Gericht mit.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen. Crowdworker übernehmen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Dabei geht es nach Darstellung des Branchenverbandes Bitkom um die Vermittlung von bestimmten und zeitlich begrenzten Arbeiten. Crowdworker erledigten oft ortsunabhängig von zu Hause oder unterwegs eher einfache Tätigkeiten.

Als die Plattform die Zusammenarbeit mit ihm beenden wollte, zog er vor Gericht. Aus seiner Sicht bestand zwischen ihm und der Plattform ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die beklagte Internetfirma hielt dagegen, der Kläger sei selbstständig und habe als Selbstständiger Aufträge übernommen.Die vorherige Instanz hatte seine Klage ebenfalls abgewiesen.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht."Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist", sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite.

Laut dem"Crowdworking Monitor" des Bundesarbeitsministeriums aus dem Jahr 2018 arbeiten rund 4,8 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Deutschland als Crowdworker."Und es ist zu erwarten, dass diese Zahl deutlich ansteigen wird", schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem aktuellen Positionspapier zum Thema. Der DGB befürchtet seit langem prekäre Arbeitsverhältnisse von Crowdworkern und fordert faire Regeln.

 

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Oh, jetzt wird's eng für all die linken Trolle hier.

Auch wieder so eine Erfindung um Sozialabgaben zu sparen.

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