Thüringen: AfD scheitert mit Klage vor Verfassungsgericht

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Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hatte die AfD vor etwa einem Jahr öffentlich in einem Interview als Prüffall bezeichnet. Die Frage, ob er das verfassungsrechtlich durfte, bleibt offen.

Eine AfD-Fähnchenträgerin bei einer Wahlkampfveranstaltung in Erfurt im Oktober 2019. In Thüringen musste die Partei jetzt eine juristische Niederlage einstecken.Der Verfassungsgerichtshof des Landes Thüringen hat eine Klage dergegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall durch den Chef des Landesverfassungsschutzes als unzulässig abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, hatte die AfD Anträge in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellt.

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hatte die AfD vor etwa einem Jahr öffentlich in einem Interview als Prüffall bezeichnet – das ist die Vorstufe einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Kramer begründete dies unter anderem mit dem Auftreten der Thüringer AfD bei den von Rechtsextremisten 2018 im sächsischen Chemnitz organisierten Protesten.

, der Landesverband, die Landtagsfraktion und einzelne Abgeordnete Klage beim Verfassungsgericht ein.Landesinnenminister Georg Maier , der den Äußerungen Kramers nicht widersprochen hatte. Der Innenminister habe als einziger Beklagter die Funktion eines Verfassungsorgans, befand das Gericht. Er habe die von der AfD angegriffenen Äußerungen aber"weder verursacht noch zu verantworten". Er sei so"kein möglicher Antragsgegner".

Angesichts der formalen Unzulässigkeit der Klage befassten sich die Richter gar nicht erst mit der Frage, ob die von der AfD kritisierte Äußerung Kramers verfassungsrechtlich zu beanstanden war. AfD-Chef Björn Höcke kündigte an, die Sache weiter juristisch zu verfolgen. Die AfD habe beim Verwaltungsgericht in Weimar ebenfalls eine Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der

 

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