Telegram - BKA will Messengerdienst mit Anfragen fluten

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Das Bundeskriminalamt will den Druck auf den Messengerdienst Telegram erhöhen.

Nach Informationen der"Welt" haben Behördenvertreter im Innenausschuss des Bundestages angekündigt, dass Telegram künftig mit Löschbitten und Datenanfragen geflutet werden soll. Das BKA versuche so, den Messengerdienst zu einer besseren Zusammenarbeit im Kampf gegen strafbare und rechtsextremistische Inhalte zu bewegen. Bislang kooperiert das Unternehmen kaum mit den Strafverfolgungsbehörden.

Der Grünen-Politiker von Notz begrüßte den Schritt des BKA. Er sagte der Zeitung, es müsse endlich eine robustere Gangart vorgelegt werden, wenn Unternehmen mit Persönlichkeitsverletzungen, Hass, Hetze und Demokratiezersetzung ihr Geld verdienen. - Nach Einschätzung von Politik und Behörden wird Telegram besonders häufig von Rechtsextremisten und Anhängern von Verschwörungsmythen genutzt.

 

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Telegram mit Anfragen fluten könnte böse ins Auge gehen. Telegram könnte das Gleiche mit dem BKA machen.

Das Ministerium für Staatssicherheit hätte das früher auch nicht geduldet.

Putin wird längst erkannt haben was für ein Stachel im Fleisch der deutschen Regierung dieser Telegram-Messenger ist. Und er wird mit Sicherheit seine schützende Hand über Telegram halten. Und das ist gut so.

In der BRDDR, dem besten Deutschland aller Zeiten, macht sich das BKA zur Stasi und das BVerfG zum OG.

Zensursula lässt grüßen. Wenn das BKA mal seine Arbeit machen würde, und sich um die Köpfe hinter den Accounts bemühen würde. Das sind reale Leute. Dieser 'Frank der Reisende' hat hier in der Nähe eine Gaststätte betrieben. Der hat ne Steuernummer. /

Die Juristen Jonas Kahl und Simon Lieper hatten jüngst angeregt, statt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mal den Medienstaatsvertrag als Instrument gegen Telegram in den Blick zu nehmen. Telegram

Das BKA will Telegram durch Massenanfragen nötigen, 'rechtsextremistische Inhalte' zu löschen, die nicht strafbar sind, Zuständig ist das BKA aber nur für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten (§ 2 Abs. 1 BKA-Gesetz).

Da schlottert Telegram jetzt aber mit den Knien!

:-))))

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