Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe zu kippen, hat für heftige Diskussionen gesorgt. Kranke, Sterbehelfer und Ärzte hatten gegen das Verbot geklagt . Bisher stellte Paragraph 217 des Strafgesetzbuches die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe, es drohen bis zu drei Jahre Haft.Klagende Ärzte haben das Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen.
„Ich kann Patienten in verzweifelten und seltenen Situationen einen Ausweg zeigen und muss sie nicht auf brutale Suizidmethoden verweisen.“ Thöns betreut in Witten im Ruhrgebiet todkranke Menschen., Leiter des Psychologischen Teams am Sana-Klinikum, sagte bei BILD live, es sei ein klares Urteil, in dem es um Werte geht. Das Gericht habe entschieden, dass die Autonomie des Menschen ein weitaus höherer Wert sei als der absolute Schutz des Lebens.
Mann, hab ich ein Glück. Ich war schon immer für Sterbehilfe. Entweder in der Schweiz oder Holland oder den Bahnhof 300 Meter von zuhause, wo ich auch nachts um Halb Vier die Zuverlässigkeit der mit 80 km/h durchfahrenden Güterzüge bewundere. Alles wird gut.
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