berichtet, sieht ein neuer Bußgeldkatalog hohe Strafen für Veranstalter, Partygäste und Ferienvermieter vor.Wer an einer nicht genehmigten Feier teilnimmt, für die Eintrittsgeld erhoben wurde, kann mit 300 bis 3000 Euro belangt werden.
Auch die Organisation, Vermarktung oder Werbung für die Teilnahme an solchen Partys wird bestraft. Das Bußgeld liegt zwischen 3000 und 30.000 Euro und kann in manchen Fällen sogar 300.000 Euro erreichen. Eigentümer der Grundstücke oder Immobilien müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie diese für die Veranstaltungen vermieten.
verstehe ohnehin nicht wer noch nach Malle fährt...hier in Katalonien und auch weiter südlich sind die Strände schöner, und alles ist größtenteils auch günstiger...
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