Die Staatsanwaltschaft München II hat inzwischen Führungsaufsicht gegen Mahler beantragt, was ein Instrument aus dem Strafgesetzbuch ist. Vor Kurzem fand vor dem Landgericht Potsdam die Anhörung statt, eine Entscheidung folgt in den nächsten Tagen. Der Inhalt des Antrags ist durchaus interessant.
Wer nun glaubt, Führungsaufsicht könne eigentlich nicht mehr als Kuchenessen mit Sozialarbeitern bedeuten, der kann sich mit einem Blick ins Gesetz vom Gegenteil überzeugen. Führungsaufsicht ist der lange Arm des Staates und gewährt Zugriff auf Straftäter, die ihre Haft abgesessen haben.
Trotzdem ist so eine Weisung heikel, Meinungsfreiheit gilt auch für Extremisten. Das Bundesverfassungsgericht hat vor zehn Jahren beanstandet, dass einem entlassenen Rechtsterroristen pauschal die"Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts" verboten werden sollte. Jemanden wegen seiner politischen Überzeugungen komplett aus dem öffentlichen Diskurs zu nehmen, sei unverhältnismäßig, schrieb das Gericht.
Also doch kein Maulkorb für Horst Mahler? Karlsruhe schrieb damals auch: Völlig ausgeschlossen ist so ein Verbot nicht. Es komme immer auf eine Abwägung an - und da falle der"Grad der Wahrscheinlichkeit drohender Rechtsgutverletzungen" ins Gewicht. Der dürfte bei Mahler etwa 99 Prozent betragen; Hoffnung auf Altersmilde hat niemand.
So einer sollte überhaupt NIE mehr frei kommen. Höchstens um in Sibirien Bäume zu fällen.
Das ist gelebte 'Quellen-Telekommunikationsüberwachung': Noch bevor der Horst seine Texte erst geschrieben hat, soll er sie bereits der (Gedanken-)Polizei zur Genehmigung vorlegen! Das ist gelebte sozialistische Effizienz!
Und RAF - Komplize!
Man kann es drehen um wenden wie man will. Texte dürfen keiner Vorabzensur unterliegen. Das sie auf den Index gehören wenn Richter ihn deshalb verknacken ist es anderes.
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: WELT - 🏆 29. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: SZ - 🏆 119. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: WELT - 🏆 29. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: BILD - 🏆 82. / 53 Weiterlesen »