Hamm… BGH muss entscheiden: Mit Taschenrechner am Steuer geblitzt

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BGH muss entscheiden - Mit Taschenrechner am Steuer geblitzt

Der Mann hatte im Mai 2018 im Kreis Soest am Steuer seines Autos mit einem Taschenrechner seine Provision ausgerechnet und war geblitzt worden, wie das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch mitteilte. Gegen das Bußgeld geht der Makler vor.

Das Amtsgericht Lippstadt hatte den Makler im vergangenen Februar zu einer Geldstrafe von 147,50 Euro wegen „Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit“ und „verbotswidriger Benutzung des Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer“ verurteilt. Dagegen hatte der Mann Rechtsbeschwerde eingelegt und sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg berufen, wonach ein Taschenrechner nicht unter diese „Verbotsnorm“ falle.Lappen weg! Schalke-Spieler Nabil Bentaleb hat seinen Prozess verloren. Der Fußballprofi klagte gegen den Entzug seines Führerscheins.

Das OLG Hamm als nächst höhere Instanz war jedoch der Meinung, dass ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät sei und damit der Information diene. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein solches Gerät nicht von einem Fahrzeugführer genutzt werden. Weil die beiden Oberlandesgerichte in Oldenburg und Hamm damit unterschiedliche Auffassungen vertreten, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

 

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H31553r_K3rl klingt nach dir

Ich mache das. Wenn ich meinen Führerschein wieder habe. Werde ich mal gucken was alles verboten ist. Ich werde mit einem Mixer in einer Hand am Steuer fahren. Danach teste ich mal wie es mit einem Gamecontroller ist.

Deutschland ... Bekloppten-Land! Ich mache es mal kurz. JA! JA! Braucht es erst einen Quantencomputer der euch bei der Entscheidungsfindung hilft?

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