Halle-Attentäter versuchte zu fliehen

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Der Attentäter des versuchten Anschlags von Halle, Stephan B., soll versucht haben, aus dem Gefängnis zu fliehen. Er kletterte über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert, kam aber nicht weiter. Die Justizministerin zeigt sich entsetzt.

Der Attentäter des versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Halle hat versucht, aus dem Gefängnis zu fliehen. B. sei während eines Hofgangs an der frischen Luft am Samstag über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und habe sich rund fünf Minuten unbeaufsichtigt im Gefängnis"Roter Ochse" in Halle bewegt, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit.

Daraufhin kehrte er demnach in den Innenhof zurück und sei dort von Vollzugsbeamten wieder in Gewahrsam genommen worden. Man könne von Fluchtabsicht sprechen, sagte der Sprecher. Hinweise auf Komplizen oder vorsätzliches Verhalten der zuständigen Aufseher gebe es zunächst nicht. Stephan B. sollte laut dem Sprecher noch am Mittwoch ins Gefängnis nach Burg bei Magdeburg gebracht werden.

Keding bestellte für Donnerstag die Gefängnisleitung ins Ministerium nach Magdeburg. Dabei wolle sie von den Verantwortlichen auch wissen, warum sie erst am Dienstag von dem Vorfall am Samstag erfahren habe. Kritik an der Ministerin kam vom Koalitionspartner SPD."Ich bin schockiert über den Vorfall im Roten Ochsen", teilte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler, mit.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen. Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze. Als er es nicht schaffte, in die Synagoge zu gelangen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau. Im Anschluss tötete er in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Stephan B. zweifachen Mord und mehrfachen versuchten Mord an insgesamt 68 Menschen vor. In der Anklage heißt es, die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. B. habe Juden und Muslime töten wollen,"weil sie einer Ansicht nach jeweils einer von ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten".

 

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Wer glaubt denn noch diesen Driss?

Der Osten ist irgendwie nicht gesichert ...

Und die Justizministerin wurde erst drei Tage nach dem Vorfall benachrichtigt!

Ein Ausbruchsversuch ist in Deutschland nicht strafbar.

Erst kommt er nicht in die Synagoge, dann nicht aus dem Knast. Er hast es aber auch schwer...a

Was für geniale Kommentare hier ich feier euch Leute.

Hinweise auf Komplizen oder vorsätzliches Verhalten der zuständigen Aufseher gebe es zunächst nicht. —Nach Angaben des Justizministeriums muss B., sobald er seine kameraüberwachte Zelle verlässt, ständig von mindestens zwei Aufsehern bewacht werden. — aha

Wieviele da wohl beide Augen zugedrückt haben müssen, dass er überhaupt so weit kam. Tja i ich würde sagen bessere Vorbereitungstreffen beim nächsten Mal

Kann man solche Versager eigentlich unter (Bundes-)Kuratell stellen?

Wo wollte der feige Nazi denn hin? Und wie weit wollte er überhaupt kommen? IQ wie ein Toastbrot, lasst diesen Feigling im Knast verschimmeln.

Zuviel geklettert!

'Die Justizministerin zeigt sich entsetzt.' Worüber genau? Dass der Typ nicht weiter kam? Oder darüber, dass es Gefangene gibt, die versuchen auszubrechen?! 🧐🤔

Wenn Hilfsverben auf die Schnelle redigiert werden...

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