RENDSBURG taz | Wölfe sollen in Schleswig-Holstein gejagt werden dürfen – allerdings gilt eine ganzjährige Schonzeit. Die Idee, die geschützten Tiere ins Jagdrecht aufzunehmen, stammt von der CDU, die Grünen stimmten im Koalitionsvertrag zu. Eine Änderung ist auch für die Nonnengänse geplant. Jetzt befasst sich der Kieler Landtag mit beiden Gesetzesanträgen. Opposition und Tierschützer*innen kritisieren den Vorstoß.
Damit werde also ein Tier ins Jagdrecht aufgenommen, das es faktisch kaum und gesetzlich noch gar nicht gibt, so Heydemann. „Und egal, was das Landesrecht sagt, es bleibt der strenge EU-rechtliche Schutz.“ Ob örtliche Jäger*innen so genannte Problemwölfe leichter erwischen als die Spezialtruppe, bezweifelt BUND-Experte Heydemann: „Erstens legen Wölfe weite Wege zurück, da wäre nicht nur ein Pächter beteiligt. Zweitens sind Wölfe weit schwerer zu schießen als etwa ein Wildschwein.“ Hinzu kommt, dass das Töten eines Wolfs gesellschaftlich umstritten ist.
Geprüft werden müsse, ob es tatsächlich rechtlich möglich ist, dass örtliche Jäger*innen einen verletzten Wolf per Fangschuss töten dürfen. Backsens Fazit: Den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, ergebe „keinen großen Sinn“. Trotz aller Skepsis tragen die Grünen den Antrag mit.
Ich sag es mal vollkommen ungefiltert. Fick die cdu csu
Während die Gänse schnattern und die Hunde bellen, lässt die CDU/CSU die Glocken schellen!🙃
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