im Internet verunglimpft und Gewalt gegen ihn gebilligt haben sollen. Dabei seien Wohnungen durchsucht und 40 männliche und weibliche Verdächtige vernommen worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Bei dieser ist die Zentralstelle Internetkriminalität angesiedelt, die sich in Deutschland federführend um Cyberkriminalität kümmert.
Der Rechtsextremist Stefan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke am 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse erschossen haben. Der Mordprozess beginnt am 16. Juni. Das Motiv des mutmaßlichen Täters soll der öffentliche Einsatz Lübckes für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland gewesen sein.
Den wegen der Online-Beiträge Beschuldigten wird vorgeworfen, öffentlich zu Straftaten aufgefordert, Straftaten gebilligt oder das Andenken Verstorbener verunglimpft zu haben. Den Verdächtigen können deshalb auch Freiheitsstrafen drohen. Die mutmaßlich strafbaren Beiträge seien"in verschiedenen sozialen Netzwerken" veröffentlicht worden", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die ZIT hatte gezielt Kommentare im Netz zum Fall Lübcke ausgewertet. Manche der Verdachtsfälle, denen sie nun nachging, seien Kommentare, die vor Lübckes Tod zu Gewalt gegen ihn aufgerufen hatten, sagte eine Sprecherin der ZIT. Andere möglicherweise strafbare Äußerungen wurden erst nach dem Mord veröffentlicht.
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