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Die Rathauskoalition hatte ihren Beschluss seinerzeit ebenfalls mit dem Grundgesetz begründet. Im Urteil zum NPD-Verbot habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 entschieden, dass"antisemitische Konzepte" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen, hieß es damals. Deshalb dürfe die Stadt keine antisemitischen Veranstaltungen unterstützen.
Eine ausführliche Begründung steht noch aus, aber Einzelheiten lassen sich dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 entnehmen, dem sich dasangeschlossen hat. Weil kommunale Säle für bestimmte Zwecke reserviert werden dürfen, hatte der VGH es akzeptiert, dass Ried seine Diskussion nicht im Münchner Stadtmuseum abhalten durfte.
Das Urteil aus Leipzig hat Bedeutung weit über München hinaus. Angesichts der gesellschaftlichen Radikalisierung der vergangenen Jahre wollen Stadtoberhäupter und Kommunalvertretungen immer häufiger inhaltlich Position beziehen - gegen rechts, gegen Hass und Hetze und eben auch gegen Antisemitismus.
Die Rechtsprechung dagegen orientiert sich bisher an einem strikt liberalen Modell, wonach auch extreme Positionen ihren Platz unter dem Dach der Meinungsfreiheit finden müssen. Die Stadt Wetzlar hatte vor einigen Jahren der NPD die Stadthalle verweigert - und wollte daran sogar festhalten, als das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung der NPD recht gegeben hatte.
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