hatte noch am Mittwoch gesagt, er gehe davon aus, „dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht tatsächlich bestätigt wird“.soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.
Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März. Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
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Bundesverfassungsgericht billigt Pflege-ImpfpflichtDas Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. Kranke Welt. Na dann wissen wir, was im Herbst folgt. Super, dann werden jetzt wohl Kündigung kommen.
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ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.Damit hat sich gezeigt, dass es keine Gewaltenteilung mehr gibt. Schön, dass es in der Schule gelehrt wird aber die praxis zeigt, dass es sie nicht gibt. Ohne Impfgegner zu sein verstehe ich das nicht ganz... Alle Maßnahmen werden aufgehoben, die Impfung schützt nachweislich nicht vor der Infektion, sondern nur vor schweren Verläufen... Also ist sie Eigen- und nicht Fremdschutz. Es ist zudem eine extreme Frechheit, es ist mittlerweile so oft belegt, dass die Impfung nicht vor Übertragung eines respiratorischen Virus schützt. Trotzdem wird dran festgehalten und ein totes Pferd weitegeritten. Die Impfung im Dauerabo wird Immunsysteme zerstören.
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