Bundesverfassungsgericht entscheidet: Pflege-Impfpflicht ist rechtens!

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Die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat eine Welle an Verfassungsbeschwerden ausgelöst. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in dieser Form rechtens!

hatte noch am Mittwoch gesagt, er gehe davon aus, „dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht tatsächlich bestätigt wird“.soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März. Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

 

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