AfD Sachsen: Gericht erlaubt Kandidatenliste mit 30 Plätzen

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Juristischer (Teil-)Erfolg für die AfD! Die AfD darf in Sachsen nunmehr endgültig mit immerhin 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten

Die AfD darf in Sachsen nunmehr endgültig mit immerhin 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten.

Schon Ende Juli hatte die AfD im Streit um die Wahlliste vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig einen Teilerfolg erzielt, der aufhorchen ließ. Damals war im bereits im Eilverfahren entschieden worden, dass die Partei bei der Wahl am 1. September immerhin mit 30 statt mit nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten können dürfe. Das endgültige Urteil, das nun erfolgt ist, stand aber noch aus.

Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die sächsische AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufgestellt und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später unrechtmäßig verändert hatte. Denn die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl bestimmt, der Rest dann in einem Blockwahlverfahren.Jetzt dürfen immerhin alle 30 Bewerber antreten, die per Einzelwahl bestimmt worden waren.

 

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Sehr gut das ist Demokratie 👍

Was soll der Scheiß, von mir aus können sie mit 300 antreten? Dann sieht die Welt und auch der Rest von Deutschland, dass der größte Abschaum nach wie vor im Osten angesiedelt ist, und unternimmt endlich etwas dagegen!😂😂😂

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