Wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz hat das Landgericht Gießen einen mutmaßlichen Helfer des terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A. schuldig gesprochen.

Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gegen den heute 27-Jährigen. Außerdem muss er 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Mit diesem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Prozess hatte erst am vergangenen Freitag begonnen.

Er habe sich nichts dabei gedacht

Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, im April 2017 Bundeswehrmunition und Sprengkörper von Franco A. angenommen zu haben. Diese Munition habe er daraufhin in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg aufbewahrt. Das hatte der Beschuldigte gestanden. Er habe sich nichts dabei gedacht und auch nicht konkret nachgefragt, sagte der Mann am Freitag vor dem Landgericht Gießen. "Ich habe ihn als Sammler von Militärgegenständen wahrgenommen." 

Der ehemalige Bundeswehrsoldat Franco A. steht im Verdacht, Anschläge auf hochrangige Politiker vorbereitet zu haben. 2017 gab er sich als syrischer Flüchtling aus – wohl mit dem Ziel, den Verdacht nach einem Angriff auf Geflüchtete zu lenken.

Obwohl A. kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Auf die mit falschen Personalien gestellten Anträge hin wurden dem Bundeswehroffizier staatliche Sach- und Geldleistungen von mehreren Tausend Euro gewährt. Zur Umsetzung seiner Anschlagspläne soll sich A. vier Schusswaffen sowie mehr als 1.000 Schuss Munition und mehr als 50 Sprengkörper beschafft haben, einen Teil davon aus Bundeswehrbeständen. Am 26. April 2017 war A. festgenommen worden, mangels eines dringenden Tatverdachts wurde der Haftbefehl gegen ihn jedoch aufgehoben.

Im Juni 2018 entschied auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass kein hinreichender Verdacht dafür vorliege, dass A. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe. Es sei unwahrscheinlich, dass A. bereits fest entschlossen gewesen sei, einen Anschlag zu verüben.

Derzeit prüft der Bundesgerichtshof, ob sich A. wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten muss. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus einen Anschlag auf Menschen geplant zu haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten.

Franco A. war im elsässischen Illkirch stationiert. In der Kaserne in Illkirch wurden Hakenkreuz-Kritzeleien gefunden, an Wänden hingen Wehrmachtssouvenirs und Landserbilder.