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„Der gesamte Körper wird zum Tabu“

Politik-Redakteurin
Kopftuchverbot an Grundschulen wäre zulässig

Im Auftrag der Frauenrechte-Organisation Terre de Femmes hat der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim ein Rechtsgutachten zum Tragen von Kopftüchern an Schulen erstellt. Demnach sei ein Verbot bis zu einem bestimmten Alter zulässig.

Quelle: WELT/Achim Unser

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Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes wirbt für ein Verbot des Kinderkopftuchs. Ein verfassungsrechtliches Gutachten gibt ihr nun recht. Doch Kritik für die Kampagne hagelte es von unterschiedlichen Seiten.

Auf Gegenwind hatte sich die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) eingestellt, als sie vor einem Jahr ihre Petition „Den Kopf frei haben“ für ein Verbot des Kinderkopftuchs und gegen die Diskriminierung und Sexualisierung von minderjährigen Mädchen in Schulen und Kitas vorstellte. Dass er aber so heftig werden würde, war nicht unbedingt abzusehen.

Nicht nur muslimische Verbände machten gegen die aus ihrer Sicht „islamophobe“ Kampagne mobil. Auch aus dem linksliberalen Spektrum kam massive Kritik. Ein Verbot des Kopftuchs verstoße gegen die Religionsfreiheit und sei verfassungswidrig, hieß es dort. Schnell landeten die Frauenrechtlerinnen in der rechten Ecke. Trotz der Unterstützung von 80 prominenten Erstunterzeichnern von der Schauspielerin Sibel Kekilli über die Feministin Alice Schwarzer bis hin zu Boris Palmer (Grüne) und trotz der Versicherung, sich deutlich vom Programm und dem „rückwärts gerichteten Frauenbild der AfD“ abzugrenzen.

Die großen Petitionsplattformen im Internet hätten sich sogar geweigert, das Anliegen über ihre Verteiler zu verbreiten, sagt Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. „Denen war das Thema zu heikel.“ 35.000 Unterschriften konnten die Frauenrechtlerinnen bislang sammeln. Die von islamischen Verbänden unterstützte Gegenpetition „Deine Stimme gegen das Kopftuchverbot“ erzielte hingegen knapp 174.000.

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Jetzt aber kann Terre des Femmes nachlegen. Ein von der Organisation in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Tübinger Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim kommt zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zu ihrem 14. Geburtstag durchaus verfassungskonform wäre. Es sei sowohl mit der Religionsfreiheit als auch mit dem grundgesetzlich geschützten Erziehungsrecht der Eltern vereinbar, argumentiert Nettesheim. Von einer verantwortlichen Entscheidung über den Gebrauch religiöser oder weltanschaulich konnotierter Kleidung sei erst mit der Religionsmündigkeit ab einem Alter von 14 Jahren auszugehen.

Die Grundlage für ein Verbot bildet demnach der in Artikel 7 Grundgesetz begründete staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag. „Es sollte Ziel des Schulauftrags sein, die Schüler auf ein autonomes Leben in Selbstbestimmung vorzubereiten“, sagt Nettesheim. Das Verbot diene insofern der Erziehung zur Freiheit, durch die Schülerinnen und Schüler „zur Entwicklung einer selbstbestimmten, aber auch sozial integrierten und verantwortlichen Persönlichkeit angeleitet werden“.

Dazu gehörten auch „die Befreiung aus traditionellen Rollenvorstellungen, die Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit vorgegebenen, sittlich geprägten Lebensformen und die Förderung des Willens, zu einer eigenständigen Entscheidung zu kommen, welchen Lebensentwurf man anstreben will“. Zwar sei ein gesetzliches Verbot des Kinderkopftuchs ein Eingriff in das Elternrecht. Dieses finde aber seine Grenzen an der staatlichen Schulhoheit.

Terre des Femmes sieht sich durch das Gutachten bestätigt. „In einem Land, dass Dax-Unternehmen die Frauenquote vorschreiben kann, sollte es auch möglich sein, die Diskriminierung muslimischer Mädchen gesetzlich zu beenden“, sagte die Psychologin und SPD-Politikerin Lale Akgün. Sie warnte davor, der Logik der islamischen Verbände zu folgen und das Kinderkopftuch als Teil der islamischen Identität zu betrachten. „Es gibt keine muslimische Identität. Das ist eine Erfindung des politischen Islam“, sagte Akgün. Sie wünsche sich eine „Kultur- und Religionsblindheit“, um Frauen- und Kinderrechte wieder in den Vordergrund zu rücken. „Es geht um die Zukunft der Frauen in diesem Land.“

Rückendeckung erhält die Frauenrechtsorganisation vom Deutschen Lehrerverband, der sich per Präsidiumsbeschluss für ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren ausgesprochen hat. „Wir sind froh, dass das Gutachten uns in dieser Auffassung bestätigt. Wir erhoffen uns Erleichterung von einem Verbot“, sagte Verbandsvizepräsident Jürgen Böhm. Wenn Mädchen durch das Kopftuch schon im Alter von zehn Jahren in ein bestimmtes Rollenbild gedrängt würden, könne von einer selbstbestimmten Entwicklung keine Rede sein, sagte Böhm. An den Schulen komme es immer wieder zu Ausgrenzungssituationen.

„Ich habe erlebt, dass Mädchen ohne Kopftuch von Gleichaltrigen mit muslimischem Hintergrund gemobbt oder beschimpft wurden, als ‚Schlampe‘ etwa“, berichtete eine Lehrerin der Frauenrechtsorganisation. Nach anderen Erfahrungsberichten kommt es auch zu Mobbing von Mädchen mit Kopftuch. Eine andere Lehrerin beobachtete, Mädchen hätten im Unterricht teilweise sogar Probleme, ihre Handgelenke zu zeigen. „Der gesamte Körper wird zum Tabu.“

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Terre-des-Femmes-Vorstandsfrau Necla Kelek bilanzierte: „Lehrer werden von der Politik alleingelassen. Sie erhoffen sich Unterstützung, zumindest von diesem Problem befreit zu werden.“ Wenn Mädchen sich wenigstens in der Schule ohne Tuch bewegen könnten, hätten sie „die Möglichkeit zur Reflexion, wie es ohne ist“.

Der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, zeigte sich skeptisch. Zwar könne man die Argumente für ein Kopftuchverbot nachvollziehen, aber die Forderung müsse mit allen Konsequenzen zu Ende gedacht werden, „damit Schulen und Lehrkräfte nicht wie so oft im Regen stehen gelassen werden“, mahnte er. So müsse vorher geklärt werden, welche Konsequenzen Lehrer ziehen sollten, wenn ein Mädchen trotzdem mit Kopftuch erscheint und die Eltern nicht einlenken.

Die Debatte über ein Kopftuchverbot war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung (57 Prozent) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Verbot an Grundschulen auch in Deutschland ausgesprochen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), zeigte sich offen dafür, ein Verbot zu prüfen.

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Doch die Politik ist in der Frage völlig gespalten. „Es gibt Befürworter und Gegner in allen Parteien“, sagt Seyran Ates, Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und Erstunterzeichnerin der Petition. Sie wirft gerade linksliberalen Kreisen vor, aus falsch verstandener Toleranz und vermeintlichem Minderheitenschutz „Lobbyarbeit für muslimische Identitäre“ zu betreiben. „Man kämpft für Quoten und gegen ein sexualisiertes Frauenbild. Aber wenn es um Muslime geht, wird die Barbie-Puppe mit Kopftuch plötzlich zum Zeichen für Diversität. Das macht keinen Sinn.“

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