Die AfD legt vor Gericht Widerspruch gegen zwei Strafbescheide des Bundestages ein, der der Partei 400.000 Euro von der staatlichen Parteienfinanzierung abziehen will. Die Anwälte der Bundesgeschäftsstelle reichten vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage ein, wie die Partei mitteilte.

Der Hintergrund ist der Landtagswahlkampf 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen. Die Kandidaten Jörg Meuthen und Guido Reil hatten dabei Unterstützung in Form von Plakaten und anderen Werbemitteln von der Schweizer Goal AG des Werbefachmanns Alexander Segert erhalten. Diese Sachleistungen wurden offenbar nicht oder nicht ausreichend im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt, was die Bundestagsverwaltung monierte. Sie argumentierte, dass "diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren".

Der Bundestag sieht die Unterstützung aus der Schweiz als unzulässige Parteispende. Zulässig sind Spenden an Parteien in Deutschland nur von EU-Bürgern. Unrichtig deklarierte Parteispenden ziehen laut Parteiengesetz eine Strafe in dreifacher Höhe des Spendenwertes nach sich. Hinzu kam der Umstand, dass einige von der Parteizentrale an die Bundestagsverwaltung namentlich gemeldete Spender laut einem Bericht des Spiegels und von Report Mainz auf Nachfrage bestritten, gespendet zu haben – also offenbar maximal als Strohmänner fungierten.

Die AfD bestreitet in der Klage, dass die Sachleistungen an Meuthen und Reil eine Parteispende waren. Sie hätten nicht konkret selbst über das Geld verfügen können, lautet eines der zentralen Argumente. Meuthen hatte gesagt, er habe von den Zuwendungen für den baden-württembergischen Wahlkampf nicht gewusst, sondern "irgendwann einmal" die Plakate in seinem Wahlkreis gesehen. Er habe lediglich eine Freistellungserklärung unterschrieben, mit der er den Unterstützern gestattete, ihn auf Plakaten zu zeigen. Den Geldwert der Leistungen gab er mit 89.000 Euro an. Meuthen steht auf Platz eins der Kandidatenlisten der AfD für die Europawahl. Der Listenzweite Guido Reil, ein nordrhein-westfälischer Ex-Sozialdemokrat, hat ebenfalls Probleme wegen ähnlicher Zuwendungen. In seinem Fall wird gegen Unbekannt ermittelt.

Wie das Verwaltungsgericht Berlin mitteilte, werde nun der Bundestag aufgefordert, die entsprechenden Verwaltungsvorgänge vorzulegen. Die AfD könne diese dann einsehen und unter Umständen ihre Klage ausführlicher begründen. Wann es zu einer mündlichen Verhandlung komme, sei noch nicht genau abzusehen.  Meuthen hatte angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen durch alle gerichtlichen Instanzen gehen.

Ein dritter prominenter Problemfall für die AfD sind die Spenden aus der Schweiz und aus den Niederlanden für den Bundestagswahlkampf der heutigen Fraktionschefin Alice Weidel in Höhe von 180.000 Euro. Ihr Kreisvorstand hatte das in Kleinbeträge gestückelte Geld aus unklarer Schweizer Quelle nicht an den Bundestag weitergemeldet, ebenso die Zuwendung der niederländischen Stiftung. Statt die illegalen Spenden vorschriftsmäßig an den Bundestag weiterzuleiten, zahlte die Partei sie an die Absender zurück. Mittlerweile wird gegen den Bundesschatzmeister der Partei ermittelt. Auch gegen Weidel leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein.