Konkreter als ein Lieferkettengesetz sind die Pläne der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Eine Bund-Länder-Kommission hat vor kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt, der drei Formulierungsvorschläge beinhaltet. Bis Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen.Die zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte dem, zwar würden Kinderrechte schon heute besonders berücksichtigt, zum Beispiel bei Gerichtsverfahren.
"Selbstverständlich hat das dann eine Berücksichtigung bei Entscheidungen: Welche Stellen werden geschaffen, wo gibt es Anlaufstellen? Das wird ein Umdenken, oder ein Präzisieren der Vorstellung davon, was Kinder brauchen, wie sie geschützt werden müssen, wie sie beteiligt werden müssen. Dieses Umdenken wird durch diese Verankerung nochmal verstärkt werden.
Linke und Grüne begrüßen das; sie haben bereits eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Stephan Brandner von der AfD warf beiden Parteien bei der Bundestagsdebatte im Juni deshalb vor, Freiheiten einschränken und die Familie damit"entwerten“"zu wollen:"Sie von Grün bis ganz links wollen den Eltern in die Erziehung pfuschen. Im Ergebnis wollen Sie unsere Kinder verstaatlichen." Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung ab.
In einem sind sich, 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, alle einig: Es soll mehr für die Rechte von Kindern getan werden. Nur wie, das wird auch die nächsten Wochen und Monate noch diskutiert werden.
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