Kartendienste:Kartellamt schaut Google Maps auf die Finger

Kartendienste: Google-Laden in Manhattan: Das Bundeskartellamt prüft die Praktiken des Unternehmens bei seinem Kartendienst.

Google-Laden in Manhattan: Das Bundeskartellamt prüft die Praktiken des Unternehmens bei seinem Kartendienst.

(Foto: Andrew Kelly/Reuters)

Die Behörde will herausfinden, ob der Internetkonzern seine Marktmacht nutzt, um Wettbewerbern das Leben schwer zu machen.

Von Max Muth

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet eingeleitet. Die Behörde will herausfinden, ob Google seine marktbeherrschende Stellung bei Kartendiensten ausnutzt, um es anderen Anbietern schwer zu machen. Die Google-Maps-Plattform bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Diese dienen beispielsweise dazu, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen.

Hintergrund des Verfahrens sind die neuen Befugnisse des Kartellamts, die es Anfang 2021 vom Gesetzgeber erhalten hat. Seitdem kann die Behörde großen Digitalunternehmen Praktiken verbieten, wenn sich nach einer Prüfung herausstellt, dass diese den Wettbewerb behindern. Damit ein Unternehmen unter die neue Regelung fällt, muss vorher festgestellt werden, dass es in seinem Bereich eine "überragende marktbeherrschende Bedeutung" für den Wettbewerb in seinem Bereich hat. Bei Google wurde die "marktbeherrschende Stellung" Anfang 2022 festgestellt. Praktisch dürfte die neue Regelung vor allem die großen US-Tech-Unternehmen, also Facebook, Amazon, Google und Apple, betreffen.

Andere Kartendienste benachteiligt?

Konkret will das Bundeskartellamt nun prüfen, ob Google Maps anderen Wettbewerbern seine Daten in ausreichendem Maße und unkompliziert genug zur Verfügung stellt. Ersten Prüfungen des Bundeskartellamts zufolge beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch werde möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert, so das Kartellamt. "Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google-Karten einzubinden. Wir werden jetzt prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt einer Mitteilung zufolge.

In den nächsten Wochen will das Kartellamt zunächst Kunden und Wettbewerber der Google-Maps-Plattform befragen. Darunter dürften auch Vertreter der Autobranche sein. Ebenfalls untersucht wird nämlich, inwiefern Google den Zugang zu seinen Diensten in Navigationsdiensten für Autos regelt. Dabei könnte zum Beispiel das sogenannte Bundling ein Problem sein. Aufgrund seiner besonderen Marktposition ist Google verpflichtet, Wettbewerbern auch nur einzelne Teile seiner Funktionen zur Verfügung zu stellen. Wer die Navigation von Google Maps nutzt, dürfe etwa nicht genötigt werden, auch die Spracherkennung von Google zu nutzen.

Ein Google-Sprecher schrieb der SZ auf Anfrage: "Developer und Unternehmen entscheiden sich aus einer Vielzahl an Optionen für die Google-Maps-Plattform, weil sie erkennen, dass sie hilfreiche, qualitativ hochwertige Informationen für Nutzerinnen und Nutzer bietet. Sie können neben der Google-Maps-Plattform auch andere Kartendienste nutzen - und viele tun dies auch." Google beantworte gern alle Fragen der Behörde, so der Sprecher weiter. Tatsächlich ist das Verfahren für Google kein Neuland. Parallel laufen bereits ähnliche Prüfungen von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung und zum Nachrichtenangebot Google News Showcase.

Das Kartellamt prüft derzeit auch den Facebook-Konzern Meta sowie Amazon und Apple. Meta fällt nach Einschätzung der Behörde auch unter die Definition der "marktbeherrschenden Bedeutung", wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und Amazon läuft diese Prüfung noch. Vergangene Woche leitete das Kartellamt aber bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusammenhang mit neuen Funktionen zum Schutz der Privatsphäre ein, bei der die Nutzer verhindern können, dass Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte.

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