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Blockierte Coronagelder Von der Leyen lässt Polen zappeln

Polen muss weiter auf die Coronahilfen der EU warten: Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat nach SPIEGEL-Informationen Behauptungen Warschaus zurückgewiesen, die Auszahlung der Milliarden stünde kurz bevor.
Von Markus Becker, Brüssel
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen

Foto: POOL / REUTERS

Der Streit zwischen der EU-Kommission und der polnischen Regierung über den Abbau des Rechtsstaats in Polen geht vorerst weiter. In einem Brief an die Fraktionsspitzen des Europaparlaments widerspricht Kommissionschefin Ursula von der Leyen Aussagen der polnischen Regierung, wonach eine Auszahlung der bisher blockierten Coronahilfsgelder unmittelbar bevorstehe. »Die Kommission wird keinen Wiederaufbauplan genehmigen, wenn sie nicht überzeugt ist, dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind«, heißt es in dem am Dienstag versandten Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.

Der polnische Regierungssprecher Piotr Müller hatte am vergangenen Freitag erklärt, dass man sich mit der Kommission über die sogenannten Meilensteine geeinigt habe, die Polen erfüllen muss, um Gelder aus dem Coronahilfsfonds der EU zu erhalten. Die Kommission könne den polnischen Wiederaufbauplan, der die Zahlung von fast 24 Milliarden Euro an Zuwendungen und zwölf Milliarden Euro an Krediten vorsieht, daher schon »in den nächsten Tagen« formell genehmigen.

In Brüssel sorgte das für Irritationen, da die Kommission bisher darauf gepocht hatte, die seit Monaten zurückgehaltenen Gelder erst auszuzahlen, wenn Polen mehrere Maßnahmen zur Schwächung des Rechtsstaats korrigiert hat. In dem Brief an das Parlament bekräftigt von der Leyen diese Linie nun.

Polens Präsident Duda

Polens Präsident Duda

Foto: Leszek Szymanski / EPA

Die Kommission verhandle mit der »vollen Entschlossenheit«, die gesetzlichen Anforderungen an die Auszahlung der Coronagelder durchzusetzen, so die Kommissionschefin. Dazu gehöre ein unabhängiges Justizsystem, das die rechtmäßige Verwendung der Gelder überwachen könne. Die Kommission stellt der polnischen Regierung drei Bedingungen:

  • die umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ihre Arbeit bis heute fortsetzt, muss abgeschafft werden,

  • das Disziplinarsystem für Richter muss reformiert werden,

  • unrechtmäßig entlassene Richter müssen wieder eingestellt werden.

Polen müsse beweisen, dass diese Meilensteine erreicht sind, bevor es »irgendeine Auszahlung« aus dem Coronafonds geben könne, schreibt von der Leyen. Damit verwies sie auch Berichte polnischer Medien, das Geld könne womöglich schon vor der finalen Erfüllung der drei Bedingungen fließen, ins Reich der Fabeln.

»Angekündigte Scheinreformen«?

Ob und in welcher Form die von der nationalkonservativen PiS-Partei angeführte Regierung Polens einlenkt, ist offen. Laut polnischen Medienberichten zeigt Warschau sich inzwischen bereit, die Disziplinarkammer aufzulösen und Änderungen am Disziplinarsystem vorzunehmen. Ein vom polnischen Präsidenten Andrzej Duda eingebrachter Gesetzentwurf zur Disziplinarkammer wird derzeit im Parlament beraten und könnte Ende Mai verabschiedet werden. Die Disziplinarkammer soll demnach durch eine »Kammer für berufliche Verantwortung« ersetzt werden.

Der Konflikt zwischen der EU und Warschau über den Abbau des Rechtsstaats schwelt seit Jahren. Die polnische Regierung hat die Justiz und öffentlich-rechtliche Medien weitgehend unter politische Kontrolle gestellt und schikaniert Minderheiten. Zuletzt hat sie mehrere Urteile des EuGH missachtet und verweigert die Zahlung der deswegen verhängten Bußgelder. Die Kommission hat Polen deshalb bereits Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe gekürzt.

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund begrüßte von der Leyens Vorgehen. »Es ist wichtig, dass sich Ursula von der Leyen von den angekündigten Scheinreformen nicht blenden lässt«, so Freund. »Die Coronahilfen dürfen nur dann ausgezahlt werden, wenn Polens Gerichte unabhängig funktionieren.«