Potsdam.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots mit hohen Infektionszahlen verteidigt. "Unsere Maßnahmen hier halten sich genau an die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausnahmetatbestände", sagte Nonnemacher am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags. Die Regelung sei verhältnismäßig, weil sie nur in denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz auftrete, und es gebe genaue Kriterien, wann sie wieder außer Kraft trete. Derzeit gilt die Ausgangsbeschränkung in 10 von 14 Kreisen und in Potsdam.

Die AfD-Abgeordnete Sabine Barthel wollte wissen, wie Nonnemacher die nächtliche Ausgangsbeschränkung nur für ungeimpfte Menschen rechtfertigt. Wenn die neuen Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Folgetagen über 750 liegen und zugleich der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten mindestens bei zehn Prozent ist, dürfen Menschen ohne Corona-Impfung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht auf öffentliche Straßen und Plätze. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November die Maßnahmen der Corona-Notbremse nicht beanstandet

Der Gesundheitsausschuss des Landtags billigte die seit Montag geltenden schärferen Corona-Regeln im Nachhinein. Die Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen stimmte für die Änderungen, zu denen die Einführung der 2G-plus-Regel in Gaststätten und die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen gehören. Nonnemacher verwies darauf, dass die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz von Experten untermauert seien. Linke-Gesundheitspolitiker Ronny Kretschmer kritisierte, dass Brandenburg bei der 2G-plus-Regel in Gaststätten einen Sonderweg geht. Nach einem Kompromiss mit der CDU tritt sie außer Kraft, wenn die Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten zurückgeht.

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