Führende Politiker der Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach die Bundesnotbremse verfassungsgemäß gewesen sei. Laut dem im April 2021 beschlossenen Gesetz durfte der Bund in der dritten Pandemiewelle im Frühjahr Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen, entschieden die Richter in Karlsruhe.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Entscheidung des Gerichts schaffe Klarheit für weitere Krisenmaßnahmen. Sie sollte "den Parteien Orientierung bieten, die wegen rechtlicher Bedenken schärfere Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben". Bundesinnenminister Horst Seehofer twitterte: "Die Bundesnotbremse war mit schwerwiegenden Einschränkungen verbunden, aber es ist uns damit gelungen, die Infektionszahlen zu senken." Er sei sich "sicher, dass dies auch das Ziel der künftigen Bundesregierung sein wird. Bund und Länder müssen alles Notwendige tun, um Menschenleben zu retten."

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte den Bund zum Handeln auf. Es müsse nun das Infektionsschutzgesetz schnell geändert und alle Instrumente zur Krisenbekämpfung für die Länder ermöglicht werden, sagte der CDU-Politiker der Bild-Zeitung.

Am Nachmittag werden Bundeskanzlerin Angela Merkel, der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Telefonschalte über weitere Schritte in der Pandemie beraten. Kretschmer sagte, er erwarte, dass von der Bund-Länder-Schalte eine "deutliche Warnung an die Bevölkerung ausgehen" werde. Alle unnötigen Kontakte müssten in den kommenden Wochen unterbleiben.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei eine "Bestätigung auf ganzer Linie". Alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien rechtens gewesen. Auch alle bayerischen Regelungen seien im Einklang mit den Grundrechten. Die Entscheidung des Gerichts sei nun auch die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. "Wir müssen jetzt schnell handeln." 

FDP enttäuscht, Kritik von der AfD

Enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts zeigte sich Wolfgang Kubicki. Der Rheinischen Post sagte der FDP-Bundestagsvizepräsident: "Das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren." Die Länder sollten nun dennoch die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. 

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle verwies auf die Unterschiede zwischen der Pandemielage von heute und dem Zeitpunkt der Einführung der Bundesnotbremse: "Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeute nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss", twitterte der Bundestagsabgeordnete.

AfD-Co-Fraktionschefin Alice Weidel sieht in der Entscheidung des Gerichts einen Beweis für einen "fehlenden Abstand zwischen höchstem Gericht und Politik". Auf Twitter schrieb sie mit Blick auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth: "Das kommt dabei heraus, wenn mit dessen Präsident #Habarth ein EX-#CDU-Fraktionsvorsitzender im Kanzleramt diniert."