Im Prozess um den Tod eines jesidischen Mädchens im Irak hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha al-J. des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadensersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen.

Der vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) an den Jesiden. Der IS verfolgt die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte Al-J. im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen.

Den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte das Mädchen im Hochsommer 2015 eine Stunde lang in glühender Mittagshitze und praller Sonne im Innenhof seines Hauses im Irak an ein Fenstergitter gefesselt haben, um es zu bestrafen. Kurz darauf sei das Mädchen an den Folgen der Misshandlung gestorben. Den Angaben nach soll der Iraker die Fünfjährige und ihre Mutter mindestens einen Monat lang als Sklavinnen gehalten haben. Auch die Mutter des Mädchens habe er misshandelt, mehrfach geschlagen und zu unentgeltlicher Arbeit gezwungen.

Der Angeklagte handelte dabei gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W., die unter anderem für ihre Beteiligung am Tod des Kindes schon vor rund einem Monat in einem separaten Prozess vom OLG in München zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Al-J. stand seit April 2020 in Frankfurt vor Gericht. Er war im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und einige Monate darauf nach Deutschland ausgeliefert worden.