Innenstaatssekretär Günter Krings hat ein härteres Vorgehen der Ordnungskräfte gegen Teilnehmende von Demonstrationen gefordert, die gegen Corona-Maßnahmen verstoßen. "Es macht keinen Sinn, wenn wir uns Regeln geben, die dann nicht durchgesetzt werden", sagte der CDU-Politiker der Rheinischen Post. "Man kann gegen Regeln protestieren oder demonstrieren, aber man darf sich nicht einfach über sie hinwegsetzen." Deshalb müssten die Ordnungskräfte künftig noch konsequenter durchgreifen und auch gegen Demonstranten, die Abstandsregeln nicht einhielten, wirksam Bußgelder verhängen.

Bei der Anmeldung neuer Demonstrationen sollten Städte zudem genau prüfen. "Neue Demonstrationen von Veranstaltern, die bereits gezeigt haben, dass bei ihren Demos massiv gegen Regeln verstoßen wird – wie etwa am 1. August in Berlin – sollten grundsätzlich verboten werden."

Anzeigepflicht vor Reisen möglich

Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz sagte der Zeitung: "Wir dürfen diese Demos nicht überbewerten. Da treffen sich die unterschiedlichsten Menschen, die zum Teil sehr verrücktes Zeug von sich geben und sich mit ihren teilweise krass esoterischen bis offen wahnsinnigen Positionen oft auch schlicht lächerlich machen." In der Breite der Bevölkerung habe man aber ein hohes Maß an Rationalität und Verantwortung.

Krings regte auch die Einführung einer Anzeigepflicht vor geplanten Reisen in Corona-Risikogebiete an. "Bei Reisen in Risikogebiete sollten wir darüber nachdenken, ob wir eine vorherige Anzeigepflicht einführen", sagte der CDU-Politiker. "Wer in ein Risikogebiet reisen will, sollte das vorher dem Gesundheitsamt melden, damit es hinterher leichter überprüfen kann, ob der verpflichtende Corona-Test bei der Einreise gemacht und gegebenenfalls die Quarantäne eingehalten wurde."

Für Heimkehrer aus Risikogebieten gibt es derzeit zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legen einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder sie lassen sich nach der Rückkehr in Deutschland testen, was bis zu drei Tage kostenlos möglich ist, etwa auch beim Hausarzt.