Prozess wegen sexuellen Missbrauchs:Oberstes Gericht in Australien spricht Kardinal Pell überraschend frei

Cardinal George Released From Prison After High Court Overturns Conviction

Kardinal George Pell wurde umgehend aus dem Gefängnis in Geelong entlassen.

(Foto: Getty Images)
  • Im März 2019 war die ehemalige Nummer drei des Vatikans wegen sexuellen Übergriffen auf zwei Chorknaben zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Pell war der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.
  • Das höchste Gericht Australiens folgte jetzt allerdings der Argumentation der Verteidigung: Die hatte darauf abgezielt, dass Pells Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen sei.
  • Der 78-Jährige soll noch am Dienstag entlassen werden.

Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell kommt überraschend auf freien Fuß. Das höchste australische Gericht gab am Dienstag dem Berufungsantrag des 78-Jährigen statt. Die einstige Nummer drei des Vatikans soll noch im Laufe des Tages aus der Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Melbourne entlassen werden. Er hatte bereits 13 Monate einer sechsjährigen Haftstrafe abgesessen. Aufgrund der Coronavirus-Beschränkungen wurde das Urteil in einem fast leeren Gerichtssaal der High-Court-Außenstelle in Brisbane von der Obersten Richterin Susan Kiefel gesprochen.

Australische Medien zeigten, wie Pell in einem Autokonvoi davonfuhr. Wohin, war zunächst nicht bekannt. In einer ersten Reaktion bezeichnete der 78-Jährige die Entscheidung des Gerichts als Heilmittel gegen die "ernsthafte Ungerechtigkeit", die ihm widerfahren sei. Er hege aber "keinen Groll" gegen seine Ankläger, sagte er in einer Presseerklärung. Er wolle nicht, dass sein Freispruch zum Schmerz und zur Bitterkeit, die so viele fühlten, beitrage.

Zudem betrachte er seinen Prozess nicht als Referendum über die katholische Kirche oder über den Umgang der australischen Kirchenbehörden mit Pädophilie. "Es ging darum, ob ich diese schrecklichen Verbrechen begangen hatte, und das habe ich nicht", betonte Pell.

Das Gericht befasste sich seit März mit dem letzten möglichen Einspruch des Geistlichen. Bei seiner Entscheidung folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung, die auf Schwächen in Zeugenaussagen hingewiesen hatte.

Nach einem ersten Prozess, der ohne Urteil geendet hatte, war Pell im zweiten Anlauf im März 2019 schuldig gesprochen, im Dezember 1996 in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei 13-jährige Chorknaben sexuell missbraucht und wenig später einen von ihnen sexuell belästigt zu haben.

Er war damit der ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der je wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Weitere Vorwürfe gegen ihn wurden waren allesamt fallengelassen oder von Gerichten gar nicht erst zum Prozess zugelassen worden. Pell weist sämtliche Anschuldigungen zurück.

Sonntags allein in der Sakristei - angeblich unmöglich

Beim vorangegangenen Prozess war die Aussage eines mutmaßlichen Opfers maßgeblich, der frühere Chorknabe ist heute Mitte 30. Das andere mutmaßliche Opfer war an einer Überdosis Heroin gestorben. Pells Verteidiger argumentierten, dass die Aussage des jungen Mannes nicht ausreichend gewesen seien, um die Schuld des Kardinals zweifelsfrei festzustellen.

Noch eines der Argumente: Nach einer Sonntagsmesse sei es unmöglich gewesen, dass ein Erzbischof fünf oder sechs Minuten in der Sakristei mit zwei Chorknaben alleine war - so soll es bei einem Übergriff gewesen sein.

Bei dem anderen Fall, für den Pell verurteilt wurde, waren laut seiner Verteidigung keine Zeugen dabei. Die Anklage habe zudem die Beweislast umgedreht: Anstatt selbst Pells Schuld zu beweisen, habe sie es der Verteidigung überlassen, dessen Unschuld beweisen.

Pells erster Versuch, das im März 2019 gesprochene Urteil von einem Berufungsgericht aufheben zu lassen, war im August noch gescheitert. Demnach hätte Pell frühestens im Oktober 2022 aus der Haft entlassen werden können. Nach dieser Entscheidung hatten die Anwälte des Geistlichen beim Obersten Gericht Einspruch eingelegt - ein Schritt, der nun erfolgreich war.

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