schlägt einen Systemwechsel vor: Psychologinnen und Psychologen sollen künftig auf ärztliche Anordnung selbständig tätig sein können.
Künftig sollen psychologische Therapeutinnen und Therapeuten ihre Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung selbständig erbringen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So benötigen sie eine entsprechende Qualifikation, eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons sowie klinische Erfahrung.Die Psychotherapie muss ausserdem durch eine Ärztin oder einen Arzt angeordnet werden – wie heute die Physiotherapie.
Um den Anstieg der Kosten zu begrenzen beziehungsweise eine ungerechtfertigte Mengenausweitung zu vermeiden, schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. So sollen pro ärztliche Anordnung maximal 15 Sitzungen möglich sein. Für eine Verlängerung wäre eine neue ärztliche Anordnung nötig.
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