Bisher hatte ich keine Versicherung für meine Zähne. Nun sieht es so aus, als ob ich eine Zahnstellungskorrektur brauchte und anschliessend auch Arbeiten zum Zahnaufbau nötig sind. Das ist enorm kostspielig, weshalb ich eine Zahnversicherung abschliessen möchte.
Nein. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass eine Zahnversicherung für Behandlungen zahlt, die schon zu Beginn der Versicherung beschlossen sind. Zahnversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen. Da herrscht Vertragsfreiheit – will heissen, dieSo gibt es bei den Zusatzversicherungen etwa den Grundsatz, dass keine Leistungen erbracht werden für vorbestehende Krankheiten.
Um das zu prüfen, verlangen die Versicherungen ein ärztliches Attest über den Zustand der Zähne. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin käme also nicht darum herum, die bestehenden Probleme mit Ihrer Zahnstellung aufzuführen. Damit wären allfällige Leistungen für eine Korrektur wohl ausgeschlossen. Wichtig zu wissen ist auch, dass Zahnversicherungen nicht die vollen Kosten einer Behandlung übernehmen. Das Maximum ist abhängig von der Prämie und liegt bei 50 oder 75 Prozent. Auch sind die jährlichen Leistungen meist gedeckelt.
Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an
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