Von wegen Gleichberechtigung: Männer dürfen bis 70 und Frauen nur bis 69 in die Säule 3a einzahlen. Foto: iStock
Ja. Da Sie und Ihre Frau auch nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters erwerbstätig bleiben und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaften, dürfen Sie auch nach Ihrer Pensionierung die steuerbegünstigte Säule 3a für sich nutzen und die einbezahlten Beträge auch von den Steuern abziehen.
Was oft vergessen geht: Einzahlungen in die Säule 3a sind auch im Jahr der Pensionierung erlaubt und dann anschliessend abzugsfähig. Punkto Betragshöhe, die Sie in die Säule 3a einzahlen können, gilt Folgendes: In diesem Jahr gilt für Versicherte mit Pensionskasse ein Maximalbetrag von 6826 Franken und für Leute ohne Pensionskasse ein Maximalbetrag von 34’128 Franken oder maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.
Ob für Sie im konkreten Fall eine Fortführung der Säule 3a finanziell aufgeht, hängt noch von einem anderen Aspekt ab. Je nach Kanton fahren Sie beim Versicherungsabzug schlechter, wenn Sie nach der Pensionierung weiter Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Einzelne Kantone und auch der Bund gewähren bei der Nutzung der Säule 3a einen geringeren Pauschalabzug für die Versicherungen.
Aber ihr kapiert schon, dass Frauen auch früher AHV beziehen? Von wegen Gleichberechtigung.
Weil die Regel ganz einfach plus 5 Jahre ist, was ja Sinn macht . Somit könnte man es mit einem gleichen Rentenalter lösen. Aber das ist wohl auch wieder nicht recht....
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »