in der Schweiz veröffentlichte, gab es zwei Reaktionen. Die eine kam aus der breiten Öffentlichkeit. Sie war lautstark und überrascht darüber, dass solche Übergriffe derart verbreitet sind. Mehr als die Hälfte der rund 4500 befragten Frauen gab an, im Laufe ihres Lebens schon sexuell belästigt worden zu sein. Und jede fünfte Frau gab an, sexuelle Gewalt erfahren zu haben.
Die beiden Reaktionen sagen viel über unsere Gesellschaft aus. Erstens: Wenn Zahlen zu einem Problem vorliegen, möge es noch so alt sein, bekommt es plötzlich Gewicht. Zweitens: Alle finden sexuelle Gewalt verachtenswert und wollen, dass die Täter bestraft werden. Drittens: Es gibt unterschiedliche Erfahrungswelten. Die Kunst ist es, sie nicht gegeneinander auszuspielen, wenn es darum geht, wie man am wirkungsvollsten einen Missstand beheben soll.
Im Grunde bedeutet dies, dass der Wille der Frau nebensächlich ist. Das ist gravierend, weil es ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Und es ist grotesk, weil es impliziert, dass sie eine gewisse Bringschuld hat. Mit der Änderung, die Amnesty International vorschlägt, würde der Wille ins Zentrum gerückt, der Zwang fiele weg. Es würde gemäss einem neuen Sexualstrafgesetz genügen, wenn die Frau dem Gericht glaubhaft machen kann, dass die sexuellen Handlungen gegen ihren Willen erfolgten. Österreich hat 2016 eine solche Anpassung vorgenommen, Deutschland hat im selben Jahr den Grundsatz «Nein heisst Nein» verankert.
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