Im Kanton Zürich wurden 2019 so viele Jugendliche wie noch nie wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen verzeigt.KEYSTONE
278 Jugendliche seien im vergangenen Jahr im Kanton Zürich wegen Pornografie verzeigt worden, teilte die Oberjugendanwaltschaft am Dienstag mit.Der Kanton Zürich verzeichnet einen Rekord bei Verzeigungen von Jugendlichen wegen Pornos und Gewaltvideos. Patrik Killer, Leitender Jugendanwalt Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Umgang mit Pornos und Gewaltvideos.
1. Was ist konkret strafbar: Erstellen, Weiterleiten, Rumzeigen, oder nur Eigentum von illegaler Pornografie oder Gewaltdarstellungen? Es ist generell verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren pornografische Erzeugnisse zugänglich zu machen. Ausserdem ist sowohl für Minderjährige als auch Erwachsene die Erstellung, Weiterleitung, das Rumzeigen sowie der Besitz und der Konsum von pornografischen Erzeugnissen verboten, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen mit Minderjährige beinhalten.
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