VPOD zwingt Kanton in die Knie – 24-Stunden-Betreuung durch Einzelperson soll verboten werden

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Bisher hat niemand kontrolliert, ob Betreuerinnen, die für private Spitex-Firmen in Privathaushalten wohnen, ausgebeutet werden. Nun zwingt das Bundesgericht den Kanton Basel-Stadt dazu. (Abo)

Nach Bundesgerichtsurteil: Der Kanton muss die Arbeitsbedingungen von Betreuerinnen privater Spitex-Firmen in Privathaushalten kontrollieren .Das Modell ist einfach: Zwei Betreuerinnen – meist Frauen aus Polen oder der Slowakei – teilen sich die Betreuung einer betagten Person.

Dafür leben sie abwechselnd jeweils 21 Tage am Stück in der Wohnung des Kunden. Der Vertrag sieht vor, dass sie insgesamt 42 Stunden arbeiten und einen festgelegten halben Tag frei haben. Laut Vanessa von Bothmer, Rechtsberaterin beim Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel sieht die Realität in vielen Fällen aber ganz anders aus.

 

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