Die Empörung bei den Neuenhofer Stimmberechtigten war gross, als sie an der Gemeindeversammlung im Juni 2021 vernahmen, dass die frühere Frau Gemeindeammann Susanne Voser (Mitte)Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Gemeinderat hat ein neues, vom Personalreglement und der Personalverordnung losgelöstes Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen ausgearbeitet, das er der Gemeindeversammlung am 20. November zur Genehmigung vorlegt.
Im neuen Reglement ist überdies festgehalten, dass mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters der Anspruch auf eine Abfindung erlischt. Scheidet der Gemeindeammann innerhalb eines Jahres vor dem Erreichen des Pensionierungsalters infolge Nichtwiederwahl aus, so wird die Entschädigung anteilsweise monatlich um 1/12 gekürzt.
Die Sitzungsgelder und Taggeldentschädigungen für Kommissionen werden im neuen Reglement erhöht. Die Ansätze betragen neu für Sitzungen bis zu 2 Stunden 65 Franken (bisher 60 Franken). Sitzungen bis zu einem halben Tag werden mit 130 Franken abgegolten (bisher 100 Franken). Für einen ganzen Tag werden 260 Franken ausgezahlt (bisher 200 Franken).
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