In Basler Gastronomiebetrieben, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind ab Donnerstag nur noch maximal 100 Gäste zugelassen.Die Kantone begründeten die Einschränkungen am Mittwoch als Massnahme, um einen weiteren Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen zu verhindern. Die Massnahmen treten am Donnerstag in Kraft.
Die maximale Anzahl von 100 Gästen gilt insbesondere in Restaurations-, Club- und Barbetrieben, in denen weder der Sicherheitsabstand noch Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Maske ergriffen werden können. Mehrere räumlich getrennte Sektoren mit 100 Gästen seien allerdings möglich, hiess es. Im Kanton Aargau sind davon Club- und Barbetriebe betroffen, die Restaurationsbetriebe aber nicht.
Diese Veranstaltungen müssen in räumlich getrennte Steh- und Sitzplatzsektoren unterteilt werden. Deren Kapazität darf die Grenze von 100 Teilnehmen nicht überschreiten. Dies gilt für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden.
Ist die Wirtschaft etwa noch nicht genügend abgeschmiert?
Maskenpflicht!
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