Audio Archiv: Härtefall ist nicht gleich Härtefall 04:26 min, aus Echo der Zeit vom 05.01.2021. abspielen. Laufzeit 04:26 Minuten. Es ist ein Leiturteil des Bundesgerichts, das auch für andere Versicherte und Versicherungen wegweisend sein dürfte. Überall dort, wo Pandemieschäden ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen die Versicherungen wohl künftig nicht mehr zahlen.
Dagegen ging der Wirt aus Baden juristisch vor und erhielt vor dem Aargauer Handelsgericht Recht. Dieses kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen der Ausschlussklausel nicht erfüllt seien, weshalb der Deckungsausschluss nicht greife. Das Gericht verpflichtete im Mai 2021 die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung von 40'000 Franken.
Im Kleingedruckten stehe in der Police klar, welche Schäden und Risiken von der Deckung ausgenommen sind, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts: «Ausgenommen werden unter anderem Schäden infolge Krankheitserregern, für welche national oder international die Pandemiestufen 5 oder 6 der Weltgesundheitsorganisation gelten.»
Gastroswiss, Casimir P. und seine Hasen werden es sicher übernehmen. Und die Gerichtskosten dazu... 🤣
Das sind nicht Pandemieschäden, sondern Regierungsschäden.
sehr gut. nieder mit den kmu, nur internationale grosskonzerne sollen existieren. (oder so was in der art)
Nur den falschen Angeklagt.
Erst Versicherungsbedingungen lesen, verstehen und dann klagen. Sonst dumm gelaufen 😅👍
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