Untersuchungsbericht publiziert – Polizei macht Verbrecherfotos von Achtjährigem – «verhältnismässig»

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Die Tatsache, dass die Polizei bei einem minderjährigen Buben Verbrecherfotos erstellt hat, liegt «gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten», heisst es in einem Bericht. Dieses Fazit wird jedoch angezweifelt: Bericht.

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Die Tatsache, dass die Polizei von einem minderjährigen Buben Verbrecherfotos erstellt hat, liegt «gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten», sagt der ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch in seinem Bericht.Polizist B. erstellt einen Mugshot – ein Fahndungsfoto – eines Minderjährigen. Das sei gerade noch verhältnismässig, findet Jurist Andreas Donatsch und gibt der Baselbieter Polizei einen Persilschein.

Wie die Regierung mitteilt, komme Donatsch «eindeutig zum Schluss», dass die Baselbieter Polizei bei den Sachverhaltsermittlungen «recht- und verhältnismässig gehandelt und gegen keinerlei Weisungen oder Gesetze verstossen hat». Die Polizei hätte gemäss Strafprozessordnung zwingend Ermittlungen aufnehmen müssen.

Chinesisches Totengeld von der Sissacher Fasnacht. Es sei Falschgeld, heisst es heute, obschon die Baselbieter Polizei es einst als Spielgeld beschlagnahmt hatte.David Hug, Anwalt der betroffenen Familie, sagt: «Donatschs Bericht ist gar nicht so eindeutig, wie die Regierung das nun in ihrer Medienmitteilung darstellt.» Sogar der Untersuchungsbeauftragte Donatsch sieht den Fall Märkli primär als «Folge einer unglücklichen Kommunikation».

Ein zentrales Element der Untersuchung war, wie das Vorlegen von chinesischem Totengeld, das der Bub bei der Sissacher Fasnacht vom Boden aufgelesen hatte, zu bewerten sei. Der Polizist notierte es in seinem Beschlagnahmeprotokoll als «Spielgeld». Das Protokoll wurde übrigens nachträglich geändert. Auf diese Regelwidrigkeit gehen die Behörden gar nicht erst ein. Das Wort Spielgeld wird nicht mehr verwendet.

Obschon reingewaschen, will Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer doch etwas ändern. «Ich lege Wert darauf, dass künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden und die Fallführung in der Regel beim Jugenddienst liegen soll», teilt sie mit.

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