Der Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zum Erpressungsfall um Gesundheitsminister Alain Berset ist kurz und bündig. Auf wenigen Seiten entlastet er die BundeGemäss dem Bericht haben die Strafermittler im Verfahren nach dem Erpressungsversuch korrekt gehandelt.
Damit steht fest, dass sich der Gesundheitsminister bei den Ermittlungen nicht hat privilegieren lassen. Die für die Bundesanwaltschaft zuständigen Mitglieder der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission werden sich am Mittwoch mit dem Bericht befassen. Deren Präsident, SP-Ständerat Hans Stöckli, will sich dazu vorher nicht äussern.
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