Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Reform AHV 21 zugestimmt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Annahme der wichtigen Doppelvorlage. Nach dem Entscheid, die AHV zu stabilisieren, steht die BVG-Reform im Blickpunkt. Der SVV setzt sich auch in der zweiten Säule für eine nachhaltige Lösung ein, die zwingend die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent voraussetzt.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Annahme der Reform AHV 21. Das Schweizer Stimmvolk räumt der Sicherung dieses wichtigen Sozialwerks eine hohe Priorität ein. Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich den Fakten nicht verschlossen. Sie anerkennen, dass die Renten aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung immer länger ausbezahlt werden und die Beitragszahler pro Rentenbezüger laufend sinken.
Entscheidende Elemente einer tragfähigen BVG-Reform sind die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und die Sicherung des Rentenniveaus - sowohl langfristig als auch für die Übergangsgeneration mittels geeigneter Kompensationsmassnahmen. Diese sind insbesondere für Erwerbstätige mit tieferen Einkommen respektive Renten unabdingbar.
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