Suva lehnt Leistungen für querschnittgelähmte ab

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Seit dem Unfall vor zweieinhalb Jahren ist die Urnerin Sandra Sucic querschnittgelähmt. Die Suva muss die Kosten dafür aber nicht tragen.

Die Unfallversicherungsanstalt will ihr keine Leistungen zusprechen, weil für die Lähmung auch eine innere Erkrankung in Frage käme. KEYSTONEIhre Krankenkasse unterstützt sie bei ihrer Beschwerde gegen die Suva.Bis Mitte September kann das Urteil noch ans Bundesgericht weitergereicht werden.

Durch eine Verlängerung ihrer Versicherung gegen Nichtberufsunfälle war Sucic über die Unfallversicherungsanstalt versichert. Dass die Beschwerden unmittelbar mit dem Vorfall zusammenhängen, lässt sich für das Obergericht nicht zweifelsfrei belegen. Deshalb zog das Gericht die Gutachten diverser medizinischer Spezialisten bei. So hält einer der im Urteil zitierten Ärzte fest, dass für die Ursache der Querschnittlähmung auch eine innere Erkrankung infrage kommen könne und dies sogar «überwiegend wahrscheinlich» sei.

 

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