Sandro V. in der Kleidung seiner damaligen Kampfsportgruppe MMA Sunna.Eine der prägenden Figuren der Winterthurer Islamisten- und Jihadistenszene hat fast erreicht, was sie wollte: Sandro V. muss nicht mehr lange hinter Gitter.
Zwar spricht ihn die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts der IS-Unterstützung schuldig. Und sie verurteilt den Sozialhilfeempfänger auf Arbeitssuche zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Doch zurück ins Gefängnis muss Sandro V. nicht einmal mehr ein halbes Jahr. Denn die Hälfte der drei Jahre Freiheitsstrafe wird dem Mittdreissiger aus Winterthur bedingt erlassen. Also bleiben noch eineinhalb Jahre. Doch davon hat der Vater zweier kleiner Töchter mehr als ein Jahr bereits abgesessen – zuerst lange in Untersuchungshaft und dann kurz im Hausarrest mit elektronischer Fussfessel. So bleiben noch fünf Monate und rund zehn Tage, was glimpflich wirkt angesichts der schweren ursprünglichen Vorwürfe.
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