Stapelweise landen Patientenakten als Altpapier auf dem Trottoir

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Vor einer Zürcher Arztpraxis lagen grosse Stapel vertraulicher Patientenakten – als Altpapier gebündelt. Laut dem Praxisleiter handelt es sich um ein Versehen.

Patienten vertrauen darauf, dass ihre Ärzte sämtliche Daten vertraulich behandeln. Dafür sorgt das Berufsgeheimnis. Damit nahm es eine Zürcher Arztpraxis aber offenbar nicht so genau: In der Nacht auf Mittwoch türmten sich vor der Praxis Dokumentenstapel auf dem Trottoir. Darunter Operationsberichte, psychiatrische Gutachten, Krankheitsverläufe und diverse weitere vertrauliche Dokumente. Ein Leser-Reporter entdeckte sie.

Der Leiter der Praxis gibt gegenüber 20 Minuten zu, dass ihm «ein riesiger Fehler» unterlaufen sei: «Die Akten standen in einem Zimmer, welches künftig von einem Berufskollegen genutzt wird. Deshalb wurde es etwas hektisch, und ich gab meinen Mitarbeitern den Auftrag, die Akten zu entsorgen.»Geplant sei gewesen, die Dokumente zu scannen und dann zu schreddern.

Der Fehler sei schnell erkannt und behoben worden: «Wir wurden am Mittwochmorgen darauf aufmerksam gemacht, dass die Papierabfuhr erst in einer Woche ist. Sofort haben wir alle Akten wieder von der Strasse geholt. Wir gehen nicht davon aus, dass jemand in den Akten geblättert oder Akten entwendet hat», sagt der Arzt.

Schreddert ein Arzt sensible Daten, verstösst er laut Jurist David Eschle von der Uni Zürich gegen das Berufsgeheimnis. Die Strafverfolgungsbehörden würden aber nur aktiv, wenn ein betroffener Patient einen Strafantrag stellt . Zuständig für die Aufsicht über die Ärzte ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Dort heisst es auf Anfrage: «Die gesetzliche Grundlage ist völlig klar, allerdings ist uns kein vergleichbarer Fall bekannt.

Ärzte unterliegen dem Berufsgeheimnis und sind verpflichtet, die Geheimnisse ihrer Patienten nicht zu offenbaren. Bereits bei der Aufbewahrung von Akten ist Vorsicht geboten: Wenn ein Arzt beispielsweise eine Patientenakte auf dem Schreibtisch liegen lässt und ein anderer Patient sein Büro betritt, kann dies unter Umständen schon eine Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen. Wenn stapelweise Patientenakten auf dem Trottoir liegen, ist der Fall klar.Nein.

 

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Schreddern alleine reicht nicht aus: Mindestens Sicherheitsstufe 3 muss sein. Der Aktenvernichter aus dem Detailhandel reicht da nicht wohl nicht aus

😳

Soviel zum Thema Datenschutz 🤦🏻‍♂️

Unfassbar 😡

Und dann wollen sie eine Covid app!! 😂😂🤣🤣

Zu faul zum schreddern? Fahrlässig...

⚡️🤬

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