Schlappe vor Bundesgericht – Radarkasten mit Rakete zu sprengen, ist «nicht gemeingefährlich»

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Welche Strafe droht, wenn man mit einer 1.-August-Rakete einen Blitzkasten sprengt? Diese Frage beschäftigte in den vergangen vier Jahren die Justiz. Nun hat das Bundesgericht eine Antwort gefunden.

Foto: Polizei BL

Der gesprengte Blitzkasten von Rothenfluh erlangte bereits einige Berühmtheit. Ein junger Mann hatte im November 2018 beschlossen, etwas gegen die vermeintliche Abzockerei der Polizei zu unternehmen. So zumindest begründete die Staatsanwaltschaft das Motiv des Täters später vor Gericht. Der junge Mann wurde angestachelt von Kollegen.

Für die Staatsanwaltschaft war dieses Urteil eine Enttäuschung. Die Behörde pochte auf eine härtere Gangart gegen den Täter und zog das Urteil weiter. Die Verkehrspolizei verzichtete hingegen darauf, Berufung gegen den Entscheid einzulegen. Deren Chefin war damals Stephanie Eymann, die heutige Justiz- und Sicherheitsdirektorin des Kantons Basel-Stadt.

 

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