Ruhegehalt für Alt-Bundesrat – Gutachten zu Blochers Rentenanspruch durchgesickert

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Zwei renommierte Juristen klärten ab, ob Alt-Bundesrat Christoph Blocher Anspruch auf die nachträglich eingeforderte Rente hat.

Nun soll durchgesickert sein, wer sich damit befasst hat. Laut SonntasZeitung lieferte der Arbeitsrechtler und emeritierte HSG-Professor Thomas Geiser eine Einschätzung. Ein zweites Gutachten soll von Thomas Gächter, Rechtsprofessor an der Uni Zürich stammen. Das erfuhr die SonntagsZeitung aus gut unterrichteten Kreisen.

Allerdings gibt es zum Inhalt der Gutachten widersprüchliche Aussagen. Laut «Sonntagsblick» werde kolportiert, dass Geiser Blochers Anspruch ansatzweise anzweifle. Die Zeitung vermeldet ausserdem, das zweite Gutachten stamme vom Zürcher Sozialversicherungsexperten Ueli Kieser, Anwalt und Titularprofessor in Bern und St. Gallen.Zuvor hatte die Frage, ob Blocher tatsächlich seinen Verzicht erklärt hatte, für Diskussionen gesorgt.

 

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Blocher unehrenhaft entlasen

anstatt gleich zu bezahlen, erst noch teure Juristen füttern 🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️

Blocher äussert sich, dass er eine Dummheit gemacht habe, inwiefern, indem er verzichtet hat oder dass er die Rente nun nachträglich einfordert.

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