. Es hat gedauert, bis ich überhaupt realisierte, was da gerade passierteDoch rechtlich gesehen war es keine Vergewaltigung. Weil Stephanie Beutler nicht mit Sicherheit sagen kann, ob eine Penetration mit dem Penis stattgefunden hat, gilt die Tat rechtlich als sexuelle Nötigung.Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen fordert eine neue Definition für Vergewaltigung.
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann findet, dass der Fokus auf dem Strafmass liegen sollte, statt auf der Definition des Vergewaltigungs-Begriffs. «Ob er tatsächlich mit seinem Penis in mich eingedrungen ist oder ob es wieder seine Finger waren, weiss ich nicht mehr.»Bis heute verfolgt die 17 Jahre zurückliegende Tat die nun 38-jährige Stephanie Beutler. 21 Jahre alt war sie, als der Unbekannte sie angegriffen hatte. «Er vergewaltigte mich mit vorgehaltenem Messer. Doch rechtlich gesehen war es keine Vergewaltigung.
Fragwürdige Richtersprüche gibt es immer wieder wo auch Frauen bevorteilt werden. ZB 2009 junge Frau erschiesst Vater. Besorgt sich Schusswaffe anstatt sich Hilfe zu holen. 5 Schüsse. Sie wird freigesprochen und erhält 30k Entschädigung. Notwehr 🤷♂️😂
Warum wird diesem Sauhund nicht der Prozess gemacht?
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