Ennet der Grenze müssen ab Mittwoch in Restaurants, Bibliotheken oder Läden FFP2-Masken getragen werden.Ab dem 12. Januar genügt es in baden-württembergischen Supermärkten oder Läden nicht mehr, bloss eine OP-Maske zu tragen. Denn ab Mittwoch werden die FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle wie KN95-, N95-, KF94- und KF95-Masken in allen geschlossenen Innenräumen für Personen ab 18 Jahren zur Pflicht. Das berichtet die «Badische Zeitung».
Die Corona-Alarmstufe II bleibe demnach wegen der ansteigenden Omikron-Welle bis am 1. Februar weiterhin in Kraft. Dies unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz. Damit gelten nach wie vor auch die bisherigen Regelungen wie die Schliessung von Clubs und Discos oder das Verbot von Volksfesten. Für die Gastronomie bleibt die 2-G-plus-Regel bestehen. Die Sperrstunde dauere nun von 22.30 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Infizierte und ungeimpfte Kontaktpersonen können nach sieben Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, sie müssen jedoch einen negativen PCR- oder einen zertifizierten Schnelltest vorweisen können. Bisher galt für Kontaktpersonen eine Quarantäne von 14 Tagen.Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Lörrach ist mit 493 Neuinfektionen auf 100’000 Einwohner im Vergleich zu den beiden Basel zwar relativ niedrig.
Vorerst soll es aber in Lörrach noch nicht dazu kommen, da die Zahl der Neuinfektionen pro 100’000 Einwohner am Dienstag wieder unter 500 gefallen ist. Die Regelung käme dann zum Zug, wenn die 500er-Marke an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geknackt würde. Da sich die Fallzahlen tendenziell nach oben entwickelten, sei eine baldige Ausgangsbeschränkung dennoch nicht auszuschliessen, heisst es.«Los emol» beleuchtet Themen, die Basel bewegen.
So Irre 🤣
Sofern die Leute mitmachen versteht sich 🤷🏼♀️
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