Restaurants und andere Einrichtungen, die während der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschränkt waren, sollen nun doch keinen teilweisen Mieterlass erhalten. Dieser Meinung ist der Nationalrat. KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Der Entscheid fiel mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ende Oktober hatte der Nationalrat noch hauchdünn für Eintreten gestimmt. Nach der Detailberatung lehnte er die Vorlage nun aber ab.
«Privatrechtliche Angelegenheiten sollen privatrechtlich gelöst werden», sagte Pirmin Schwander . Christa Markwalder rief die Mietparteien stattdessen zu einer gütlichen Einigung auf. Philipp Matthias Bregy gab zu bedenken, dass Gastronomiebetriebe und andere KMU bald mit der Härtefallregelung im Covid-Gesetz geholfen werden könne.
Vor der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat verschiedene Änderungen an der Vorlage angebracht. So beschloss er, Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz sollte zudem keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben.
Gut so! Die ultralinke Badran wollte einfach auf Kosten der Pensionskassen, der Altersvorsorge und der Vermieter marode Zombieunternehmen retten. So geht es nicht. Dem linksgrünen Kommunismus muss entschieden entgegengetreten werden!
Die Lobby hat gewonnen 🤮
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