Eingebürgerte müssen Militärsteuer nicht rückwirkend zahlen: Bundesgericht schafft Präzedenzfall
Millionen an Wehrpflichtersatzabgaben fliessen jährlich in die Staatskasse. Auch rückwirkend verlangt die Steuerverwaltung Geld. Dagegen wehrte sich ein Eingebürgerter bis vor Bundesgericht – und bekam Recht.Eingebürgerte Männer, die keinen Militärdienst leisten, müssen eine Ersatzabgabe entrichten. Diese kann jedoch nicht rückwirkend eingefordert werden, entschied das Bundesgericht.
2020 flossen 185 Millionen Franken an Wehrpflichtersatzabgaben in die allgemeine Bundeskasse. Ein Fünftel geht jeweils zurück an die Kantone, welche die Wehrpflichtersatzabgabe im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung erheben. Einer von ihnen ist ein 2013 im Kanton Solothurn eingebürgerter Amerikaner, der damals 32 Jahre alt war. Nach altem Recht war er damals bereits über dem Alter, in dem er eine Ersatzabgabe entrichten muss.
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