Mildes Urteil in BetrugsfallEin ehemaliger SBB-Angestellter und seine Komplizen zweigten über drei Millionen Franken ab. Ins Gefängnis muss wohl keiner.
Wie kommt es zu einem solchen Urteil?Wer träumt bei den derzeitigen Temperaturen nicht von einem eigenen Swimmingpool? Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, wie man als SBB-Angestellter zu seinem Pool kommt, ohne dafür bezahlen zu müssen. Es reicht, seine Arbeitgeberin, den Staatsbetrieb, zu betrügen.
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