Wer darf offen bleiben, wer muss schliessen? Im Kanton Aargau sorgt die Regelung zu den Ladenschliessungen für Unmut. Geschäfte in Baden.Lebensmittelläden bleiben offen, Blumenläden auch, und selbst Koch- und Essgeschirr darf weiterhin verkauft werden. Schuh- und Kleiderläden hingegen müssen schliessen. Geschäfte mit Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung bleiben hingegen offen.
Bei den Ladenschliessungen richtet sich der Bundesrat nach einem Modell, das bereits seit dem 20. Dezember im Kanton Aargau, seit dem 27. im Kanton Solothurn angewandt wird. Demnach dürfen nur Läden, die «Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs» vertreiben, offen bleiben. Alle anderen müssen schliessen.
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