Eine junge Frau geht auf Reisen. In ihrer Wohnung im Stadtzürcher Kreis 3 installiert ihr Untervermieter ein Bordell. Und so wie der jungen Frau ergeht es Dutzenden anderen. Der Fall des deutschen Bordellbetreibers Heiko S., in den Boulevardmedien als «Huren-Heiko» bezeichnet, macht Ende 2017 Schlagzeilen. Das Muster: Als «Mädchen-WGs» getarnte Appartements werden zu illegalen Bordellen.
Nun zeigt sich: Heiko S. wurde erneut straffällig. Er verstiess gegen ein Einreiseverbot, welches das Staatssekretariat für Migration gegen ihn verhängt hat . Das Verbot läuft bis zum 2. Oktober 2020. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur reiste der 48-Jährige am 6. Januar in die Schweiz ein, vermutlich in der Region Basel. Am 10. Januar wurde er um 18 Uhr in Glattbrugg verhaftet, worauf man ihn über Nacht einsperrte. Als Beruf gab er eine ganze Palette an: «Bordellbetreiber, Diplomingenieur, Unternehmensberater, Wirt».
Weil er straffällig wurde, musste er weitere 600 Franken zahlen. Grund dafür ist eine bedingte Geldstrafe, zu der er im Juni 2018 in Basel-Landschaft verurteilt wurde. Weshalb, ob zum Beispiel wegen Schwarzarbeit oder eines illegalen Bordellbetriebs, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Schon zwei Tage nach dem Landesverweis, am 13. Januar, tauchte Heiko S. wieder in der Schweiz auf. Dieses Mal jedoch durfte er einreisen. Er hatte einen Termin beim Zürcher Obergericht. Dort wurde er zu einer Busse von 3800 Franken verurteilt, weil er in der Stadt Zürich elf Wohnungen gemietet und an Prostituierte untervermietet hatte, ohne die notwendigen Bewilligungen einzuholen.
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