Grossmutter enthauptet – 15 Jahre Landesverweis für E. A. gefordert

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Im Herbst 2018 tötete E. A. in Frauenfeld seine Grossmutter und köpfte sie danach. Nun wird Anklage gegen den Täter erhoben.

Mitte Oktober 2018 wurde eine 74-jährige Mazedonierin tot in einer Wohnung in Frauenfeld aufgefunden.Er hatte den abgetrennten Kopf seiner Grossmutter in einem Rucksack dabei.Infolge einer schweren psychischen Störung gilt der Mann als schuldunfähig.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine stationäre therapeutische Massnahme und einen Landesverweis von 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat gegen den Beschuldigten im Tötungsdelikt Frauenfeld Anklage erhoben, wie sie am Freitagmorgen mitteilte. Sie erachtet den heute 21-Jährigen als nicht schuldfähig und beantragt eine therapeutische Massnahme. Der Mann hatte am 16. Oktober 2018 seine Grossmutter stranguliert, bis sie das Bewusstsein verloren hatte.

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BGI JA 🇨🇭 Unserem Land, den Kindern und Enkeln zuliebe. Zudem weniger Schweizer Arbeitslose und Ausgesteuerte. Think about! BGI JA 🇨🇭

FÜR IMMER!!!!!!!!

Das ist alles? Laecherlich!

Lediglich 15 Jahre👎🏻es müsste lebenslang sein

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